Bauüberwachung

Beim Bau eines Hauses kann so einiges schief gehen. Probleme kann es z.B. geben, wenn die Immobilie entweder von einem Bauträger erworben wird oder wenn das Bauwerk schlüsselfertig über einen so genannten Generalunternehmer errichtet wird. Meistens hat der eigentliche Bauherr dann keinen eigenen Vertreter auf der Baustelle, der seine Interessen vertritt. Es gibt keinen Ansprechpartner oder einen zuverlässigen Auskunftsgeber, um sich ein Bild vom jeweiligen Stand des Baus zu machen.

 

In manchen Fällen wird das Bauwerk nicht nach den gültigen Vorschriften und mängelfrei errichtet. Viele Details werden durch nachfolgende Gewerke verdeckt und sind bei der Abnahme einfach nicht mehr sichtbar. Hier ist sinnvoller gleich während der Bauphase durch einen Bausachverständigen ständig kontrollieren zu lassen, ob alles seinen korrekten Weg geht. So können etwaige Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt und beseitigt werden. Auch wird ein seriöser Bauträger oder Generalunternehmer nichts gegen einen Bausachverständigen haben, da nur darauf geachtet wird, dass das Bauwerk vertragsgemäß errichtet wird und die einschlägigen DIN Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik am Bau eingehalten werden. Eine Baubegleitung sollte eigentlich für jeden Bauherren eine Selbstverständlichkeit sein, zumal die Kosten im Vergleich zum Nutzen sehr gering sind.

 

Natürlich berate ich Sie auch bei der Bauabnahme!

 

Vor dem erhofften Einzug ins eigene Haus oder in die eigene Wohnung sollte dann in jedem Fall die Bauabnahme stehen. Schließlich ist das – abgesehen von der Unterzeichnung des Kaufvertrags - der wichtigste Rechtsakt beim Hausbau oder Wohnungskauf: Denn mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Das bedeutet: Ab dann ist der Bauherr in der Pflicht, dem Unternehmer weitere Mängel erst einmal nachzuweisen. Durch die sorgfältige Abnahme der einzelnen Baugewerke oder bestimmter Baufortschritte stellt ein Bausachverständiger die tatsächliche Qualität in der Ausführung rechtzeitig fest. 

 

Grundlage für den Nachweis von Mängeln ist das Protokoll der Bauabnahme. Darin müssen grundsätzlich alle Mängel schriftlich aufgelistet werden. Als
Bausachverständiger achte ich darauf, dass das Protokoll von allen beteiligten
Seiten unterschrieben wird. Aufgeführt werden auch Punkte, die vom Bauherrn als nicht vertragsgemäß empfunden werden. Das müssen nicht erkennbare Schäden sein, es reichen auch schon Zweifel am korrekten Zustand des Objekts.

Kontaktdetails:

Achim Braun Dipl.-Ing. (FH)

Bausachverständiger 
Schönbuchstraße 25/3
72119 Ammerbuch
 
Tel.:    +49 7032 9595446

Mobil: +49 151 29215606

E-Mail:  info@bausachverstaendiger-braun.de

 

Kontaktformular

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